Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stottern in Köln e.V.
Stand: Oktober 2025
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Veranstaltung von Stottern in Köln e.V. buchen. Durch die Buchung der Veranstaltung erklären Sie Ihr Einverständnis, an diese Bedingungen gebunden zu sein. Dieses Einverständnis gilt gleichermaßen auch für Begleitpersonen, die Sie ggf. mit anmelden.
Es wird klargestellt, dass es sich bei den Aktivitäten, Workshops sowie Seminaren um reine
Selbsthilfeveranstaltungen von stotternden Menschen handelt. Ein Veranstaltungserfolg wird in keinem Fall zugesichert.
1. Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung erfolgt per Online-Formular oder schriftlich an den Vorstand von Stottern in Köln e.V.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr.
Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Buchungseingang. Geht die Anmeldung erst nach Anmeldeschluss ein, kann eine Teilnahme nicht mehr garantiert werden. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Vorstand möglich.
2. Ausfall der Veranstaltung
Bei Ausfall der Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. mangelnde Teilnehmerzahl oder Krankheit des Dozenten/Leiters) werden die Teilnehmer unverzüglich unterrichtet und die Teilnahmegebühr, bei Vorabzahlung, ohne Abzug zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Rücktritt
Für den Rücktritt gilt folgende Regelung:
Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss wird die reguläre Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Mitgliedern wird ebenfalls die reguläre und nicht die ermäßigte Teilnahmegebühr berechnet. Die Teilnahmegebühren können entfallen, wenn der Platz anderweitig besetzt werden kann.
4. Sicherheit
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Jeder Teilnehmer übernimmt die Verantwortung für sein Handeln und seine Erfolge bzw. Misserfolge selbst.
5. Haftung
Der Verein haftet nicht für entstandene Schäden, Diebstähle oder dergleichen, die auf den Veranstaltungen eintreten, soweit es sich um einen Fall der einfachen Fahrlässigkeit seitens des Vereins handelt.
6. Datenschutz und Recht am eigenen Bild
Der Teilnehmer willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert – und ggf. an die anderen Teilnehmer weitergeleitet – und zum Zwecke der Mitgliedergewinnung genutzt werden. Andernfalls teilt der Teilnehmer dies dem Vorstand entsprechend mit.
Die Veranstaltungen werden häufig per Fotokamera dokumentiert und ggf. werden Bilder dieser Veranstaltungen in den Vereinsmedien der Stotterer-Selbsthilfe veröffentlicht – falls dies nicht erwünscht ist muss der Teilnehmer den Vorstand vorab darüber in Kenntnis setzen. Die Aufstellung bei einem Gruppenfoto wird automatisch als Einwilligung zur Freigabe gewertet.
7. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Köln.

